29 Abs. 1 und 2, 29a BV; § 22 Abs. 1 KV), das Legalitätsprinzip (Art. 5 Abs. 1 BV; § 2 Abs. 1 VRPG) oder das Gebot von Treu und Glauben (Art. 5 Abs. 3 BV; § 4 VRPG) tangieren könnte. 1.3.3. Mit der Frage, ob die Dispositiv-Ziffern II, III und V der Verfügung des Veterinärdienstes vom 31. Juli 2024 bloss gesetzliche Verpflichtungen wiederholen, setzt sich der Beschwerdeführer nur ungenügend auseinander. In Bezug auf die Verhaltensanweisung in den Dispositiv-Ziffern II und III ist denn auch offensichtlich, dass diese nicht über die Umschreibung von gesetzlichen Pflichten nach den §§ 5 Abs. 1 lit. b HuG und § 6 Abs. 1 HuV - 13 -