Hingegen fällt eine materielle Überprüfung der Rechtmässigkeit der Anordnungen in den Dispositiv-Ziffern VI (Kostenauflage) und VIII (Strafandrohung für die Zuwiderhandlung gegen die Anordnungen in den Dispositiv- Ziffern I–V) insofern in Betracht, als diese Bestimmungen auch die Anordnungen in den von der Vorinstanz materiell überprüften Dispositiv-Ziffern I (Einsatzprüfung Herdenschutzhunde) und IV (Entwurmung) betreffen bzw. auch damit zusammenhängen.