1. 1.1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen und Dispositiv-Ziffer I. der angefochtenen Verfügung wie folgt neu gefasst: "Dem Beschwerdeführer wird für die Hunde "E._____", F._____, geboren tt.mm.jjjj, Chip aaa, und "C._____", F._____, geboren tt.mm.jjjj, Chip bbb, Frist bis spätestens Herbst 2025 gesetzt, um die Einsatzprüfung für Herdenschutzhunde im Wiederholungsfall zu bestehen. Wird diese Prüfung nicht bestanden, gelten sie ab diesem Zeitpunkt dauerhaft als Begleithunde. Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, die Prüfungsergebnisse umgehend dem Veterinärdienst zuzustellen".