VI. Die Kosten der Verfügung von Fr. 350.00 werden A._____ vollumfänglich auferlegt. Der Betrag ist mit beiliegendem Einzahlungsschein innert 30 Tagen zu begleichen. VII. Einer Beschwerde gegen die Massnahmen gemäss Ziffern I. bis V. wird die aufschiebende Wirkung entzogen. -4-