4. Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs an A._____ traf der Veterinärdienst am 31. Juli 2024 die folgende Verfügung: I. Die Hunde "E._____", F._____, geboren tt.mm.jjjj, Chip aaa, und "C._____", F._____, geboren tt.mm.jjjj, Chip bbb, müssen zur Einsatzprüfung für Herdenschutzhunde im Frühling 2025 antreten. Wird diese Prüfung nicht bestanden, dürfen sie diese im Herbst 2025 einmalig wiederholen. Sollten sie diese Prüfung ebenfalls nicht bestehen, gelten sie ab diesem Zeitpunkt dauerhaft als Begleithunde. A._____ wird verpflichtet, die Prüfungsergebnisse umgehend dem Veterinärdienst zuzustellen.