3b. Es sei dem Teilkläger für jeden vom 29. April 2024 bis zum 9. Januar 2025, somit für 195 Tage, im Zentralgefängnis Lenzburg verbrachten Tag eine Schadenersatzzahlung von Fr. 142.80, somit Fr. 27'864.– [richtig: Fr. 27'846.–], zuzüglich 5 % Zins ab 1. August 2024 zuzusprechen. -9- 3c. Es sei davon Vormerk zu nehmen, dass es sich bei der Eingabe vom 16. Mai 2025 u.a. um eine Teilklage gehandelt hat und dass weitere Forderungen gegenüber der Gegenseite vorbehalten werden.