5. Es sei dem Beschwerdeführer sowohl für das vorliegende wie für das vorinstanzliche Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und in der Person des Unterzeichnenden ein unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bestellen. 6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin. Ausserdem liess er folgende Verfahrensanträge stellen: 1. Über die Rechtsbegehren 2a. und 2b. (Einweisung in das Sigma Zentrum Bad Säckingen) sei im Sinne einer Anordnung vorsorglichen Charakters sofort zu entscheiden.