Nachdem A._____ am 20. März 2024 ein Haftentlassungsgesuch gestellt hatte, wurde er mit Entscheid des Bezirksgerichts Aarau vom 4. April 2024 (im Zentralgefängnis Lenzburg) in Sicherheitshaft zurückversetzt (Akten AJV, act. 02 029 ff.). Eine gegen die Sicherheitshaft gerichtete Beschwerde wies das Obergericht, Beschwerdekammer in Strafsachen, mit Entscheid SBK.2024.104 vom 25. April 2024 ab, soweit es darauf eintrat (Akten AJV, act. 09 054 ff.).