Die von ihr für das Angebot bzw. den Auftrag beigezogene Subunternehmerin (und auch als Partnerfirma bezeichnete) D._____ GmbH verfügt über zwei eigene Hackmaschinen (ebenfalls Typ G _____). Die als Partnerfirma genannte C._____ AG in U._____ verfügt gemäss Offerte (Ziffer 4.4.2) über drei Hackmaschinen.