Zudem habe sie die Zusammenarbeit mit Partnerfirmen erwähnt. Auf Rückfrage im Rahmen der Angebotsbereinigung habe sie angegeben, dass ihr Unternehmen über eine eigene Hackmaschine verfüge und darüber hinaus vertraglich gesicherten ganzjährigen Zugriff auf vier weitere Hackmaschinen gleichen Typs habe. Sie habe also den Besitz bestätigt. Die Vergabestelle habe sich auf diese Aussage verlassen dürfen. Sie habe die vertragliche Sicherung als ausreichend beurteilt, was in ihrem Ermessen gelegen habe und sachlich haltbar sei.