Notlager ausdrücklich erwähnt worden. Es sei nicht Eigentum des Maschinenparks, sondern Besitz verlangt worden. Die Zusammenarbeit mit Partnerbetrieben sei ausdrücklich zugelassen worden. Das Anmieten bei einem Partnerbetrieb verschaffe den notwendigen und ausreichenden Besitz. Die Zuschlagsempfängerin habe Eigentum an einem Hacker und ein weiterer Hacker sei vertraglich gesichert. Sie habe im Angebot angegeben, dass sie zum Zeitpunkt des Angebotes im Besitz von mindestens zwei der verlangten Hackmaschinen sei. Bei den Angaben zum Hacker habe sie einen Hacker G, 2021, mit einer Tagesleistung von 1'200 srm vermerkt. Zudem habe sie die Zusammenarbeit mit Partnerfirmen erwähnt.