Zudem sei die Vergabestelle bei der Angebotsbewertung unzulässig vorgegangen, indem sie der Zuschlagsempfängerin beim Kriterium "Liefersicherheit, Maschinenpark Hacken" nur zwei von drei möglichen Punkten erteilt habe mit der Begründung, dass die B._____ AG nur über eine betrieblich sichergestellte Holzhackmaschine verfüge und nicht wie vorausgesetzt deren zwei. Bei der Beurteilung dieses Kriteriums stehe der Vergabestelle kein Ermessen zu. Entweder verfüge die Anbieterin über zwei Maschinen und erhalte drei Punkte, oder sie verfüge nicht darüber und erhalte dementsprechend null Punkte (Beschwerde, S. 15 f.).