ren hätte ausgeschlossen werden müssen, da sie den Nachweis, dass sie über einen betrieblichen Maschinenpark verfüge, der es ermögliche, mindestens 800 Sm3 Hackschnitzel pro Arbeitstag zu hacken und anzuliefern, um so die von der Vergabestelle geforderte ununterbrochenen Versorgung der Heizzentralen sicherzustellen, nicht erbracht habe. Sie sei nicht – wie in den Ausschreibungsunterlagen verlangt – im Besitz von mindestens zwei Hackmaschinen, welche einen Stammdurchmesser von bis zu 70 cm direkt (ohne Spalten) verarbeiten könnten. Der Anbieter selber müsse zwei Hacker mit entsprechender Leistung im Betrieb und jederzeit zur Verfügung haben.