3.4. Bei der Angebotsbewertung wurde das Angebot der Zuschlagsempfängerin – im Gegensatz zu den andern Anbietern – beim Subkriterium "Maschinenpark Hacken" mit zwei von maximal drei möglichen Punkten benotet. Zur Begründung wurde ausgeführt: "Punkteabzug, weil nur eine Hackmaschine im Eigentum vom Bewerber" (Beschwerdeantwortbeilage 3). 4. 4.1. Die Beschwerdeführerin ist der Auffassung, dass die B._____ AG für den Zuschlag ausser Betracht falle und mangels Eignung vom Vergabeverfah- - 12 -