1. Nachweis eines Maschinenparks, der es ermöglicht mindestens 800 Sm3 Hackschnitzel pro Arbeitstag zu hacken und anzuliefern. D.h. der Anbieter ist im Besitz von mindestens zwei Hackmaschinen, welche einen Stammdurchmesser von bis zu 70 cm direkt (ohne Spalten) verarbeiten können (Durchmesser > 70 cm müssen nach vorgängiger Spaltung ebenfalls gehackt werden können), sowie von mindestens 3 Lieferfahrzeugen mit je mindestens 50 Sm3 Ladevolumen und Schubbodenaustragung. - 10 -