3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer zulasten der Beschwerdegegnerin. 9. Die Ortsbürgergemeinde Q._____ nahm dazu mit Eingabe vom 25. August 2025 (richtig: 25. September 2025) Stellung und verwies im Übrigen auf ihre bisherigen Ausführungen. 6. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (vgl. § 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: