4. Die B._____ AG hat sich am Beschwerdeverfahren nicht beteiligt (vgl. Ziffer 3 der Verfügung vom 19. Mai 2025; Ziffer 2 der Verfügung vom 13. Juni 2025). 5. Mit Verfügung vom 17. Juli 2025 wurde das Gesuch der Beschwerdeführerin um Erteilung der aufschiebenden Wirkung gutgeheissen und der Beschwerde weiterhin die aufschiebende Wirkung gewährt. 6. Die Beschwerdeführerin hat mit Eingabe vom 29. Juli 2025 auf die Einreichung einer Replik verzichtet.