2. 2.1. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung superprovisorisch ohne Anhörung der Beschwerdegegnerin zu erteilen und ihr für die Dauer des Beschwerdeverfahrens zu verbieten, mit der B._____ AG, R._____, den ausgeschriebenen Werkvertrag abzuschliessen. 2.2. Es sei ein zweiter Schriftenwechsel durchzuführen und der Beschwerdeführerin in diesem Rahmen vollumfängliche Akteneinsicht zu gewähren. -3- 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer zulasten der Beschwerdegegnerin.