3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten der Dienststelle Landwirtschaft Aargau, Direktzahlungen & Beiträge. 2. Mit Beschwerdeantwort vom 25. Juni 2025 beantragte die Abteilung Landwirtschaft die Abweisung der Beschwerde, sofern darauf eingetreten werden sollte. 3. Im zweiten Schriftenwechsel (Replik vom 22. September 2025; Duplik vom 22. Oktober 2025) hielten die Parteien an ihren Anträgen fest. D. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (§ 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: