1. In Gutheissung der Beschwerde sei die Verfügung der Dienststelle Landwirtschaf Aargau, Direktzahlungen & Beiträge, vom 24. Januar 2025 vollständig aufzuheben und dem Beschwerdeführer seien die Direktzahlungen für das Jahr 2023 ungekürzt und zuzüglich 5 % Zins seit 1. Januar 2024 auszubezahlen. 2. Eventualiter sei in Gutheissung der Beschwerde die Verfügung der Dienststelle Landwirtschaft Aargau, Direktzahlungen & Beiträge, vom 24. Januar 2025 aufzuheben und die Angelegenheit sei im Sinne der Erwägungen an die Dienststelle Landwirtschaft Aargau, Direktzahlungen & Beiträge, zurückzuweisen.