2. Mit Schreiben vom 8. Dezember 2023 teilte das Departement Finanzen und Ressourcen (DFR), Abteilung Landwirtschaft Aargau, A._____ mit, dass die Direktzahlungsbeiträge für das Beitragsjahr 2023 basierend auf dem Erläuterungsschreiben vom 4. Dezember 2023 (zu der Tierschutzkontrolle vom 30. November 2023) um den Betrag von Fr. 386.00 gekürzt würden. Für den Fall, dass A._____ mit dieser Kürzung nicht einverstanden sei, könne er innerhalb von 30 Tagen Einwände vorbringen und eine beschwerdefähige Verfügung verlangen.