4.4. Nicht zu berücksichtigen sind bei der Güterabwägung die Kosten des derzeitigen stationären Massnahmenvollzugs. Der Beschwerdeführer blendet bei seiner diesbezüglichen Argumentation zudem aus, dass ein Rückfall in die Delinquenz mit allen daraus resultierenden Konsequenzen für den Staat bzw. die Allgemeinheit ebenfalls mit erheblichen Kosten und allenfalls noch höheren Folgekosten (aufgrund weiterer therapeutischer Massnahmen) verbunden wäre.