Der Beschwerdeführer scheint sodann die Unberechenbarkeit von Handlungsweisen in psychotischem Zustand zu verkennen. Selbst wenn er bei klarem Bewusstsein Gewalt gegen Menschen ablehnen sollte, ist dies keineswegs eine Garantie dafür, dass sich Gewaltausbrüche unter Psychose nicht auch gegen die körperliche Integrität von Menschen richten könnten. Und auch wenn es bislang nicht zu schweren Delikten kam, fällt zudem die Häufigkeit der vom Beschwerdeführer innerhalb eines kurzen Zeitraums begangenen Straftaten ins Gewicht. Ab 28. April 2021 wurde gegen ihn im Abstand von wenigen Monaten, phasenweise sogar - 19 -