fahr, dass er die Medikamente in einem offeneren Setting absetzen bzw. sich einer allfälligen ambulanten Behandlung nicht konsequent unterziehen würde. Seine psychische Verfassung ist nach wie vor nicht hinreichend stabil; die Symptome seiner Krankheit sind nicht vollständig abgeklungen. Seine gegenteiligen Ausführungen finden auch im Gutachten von Dr. med. B._____ keine Stütze und stehen in Widerspruch zu den Therapieverlaufsberichten der PDAG. Dasselbe gilt für seine Behauptung, er sei krankheitseinsichtig, nachdem er sich erklärtermassen als gesund empfindet und die Schwere seiner psychischen Erkrankung und deren Tragweite offensichtlich noch nicht richtig erfassen kann.