Die Therapeuten gehen von einem solchen Konsum und einer aktuell ungenügend stabilen Abstinenzmotivation des Beschwerdeführers aus, was nicht zuletzt damit zu tun haben dürfte, dass er den Berichten zufolge gegenüber seinem Behandlungsteam offenbar mehrfach den Wunsch äusserte, wieder Cannabis konsumieren zu dürfen. Und solange der Beschwerdeführer nicht selbst daran glaubt und davon überzeugt ist, dass er an einer schweren psychischen Krankheit (paranoide Schizophrenie) leidet und zur Vermeidung von weiteren Psychosen dringend auf eine hochpotente neuroleptische Medikation angewiesen ist, besteht im jetzigen Zustand auch die Ge- - 18 -