05 038). Noch immer würden im Behandlungsalltag diverse Symptome der Schizophrenie beobachtet, die den Beschwerdeführer im Funktionsniveau stark einschränkten. Bei einer (bedingten) Entlassung käme es auch zu einer Absetzung der benötigen neuroleptischen Medikation, was sich wiederum begünstigend auf eine erneute Delinquenz auch mit Tätlichkeiten auswirke (Vorakten, act. 05 039). - 17 -