der Krankheitseinsicht und Abstinenzmotivation erzielt werden (Vorakten, act. 05 035 f.). Als weiteres Behandlungsziel wurde daher primär die Förderung der Behandlungsmotivation (bezüglich des gesamten Behandlungsangebots) formuliert. Der Beschwerdeführer scheine seine Risikoszenarien momentan noch zu wenig abschätzen zu können. Es brauche noch Zeit, mit ihm ein funktionales Delinquenzkonzept, ein vertieftes Wissen zu seiner schizophrenen Erkrankung sowie Rückfallvermeidungsstrategien hinsichtlich Psychose, Sucht und Delinquenz zu erarbeiten.