Im Vergleich zur Beurteilung im Gutachten vom August 2023 habe sich also kaum etwas verändert. Die Aussichten auf Behandlungsfortschritte mit positiven Auswirkungen auf die Krankheitseinsicht und die Behandlungsmotivation im Falle einer langfristigen Behandlung und Medikation wurden jedoch als gut beurteilt. Darauf folgte die Empfehlung, das aktuelle Setting bis auf weiteres unverändert fortzuführen (Vorakten, act. 05 024 f.).