Das hohe Rückfallrisiko bezog sich gemäss Gutachter auf Bedrohungen, Beschimpfungen, Sachbeschädigungen, Be- täubungsmittel- und Eigentumsdelikte, die in unbehandeltem Zustand mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten seien. Als weniger hoch, nämlich als gering bis moderat, wurde die Wahrscheinlichkeit für körperliche Gewalthandlungen gegenüber Menschen erachtet (Vorakten, act. 07 048).