Ohne Behandlungs- und Kontrollmassnahmen bestehe ein hohes Rückfallrisiko, wobei auch Gewalthandlungen nicht ausgeschlossen werden könnten. Andererseits könne das Risiko mit einer Behandlung der schizophrenen Erkrankung und einer Can- nabis-Abstinenz erheblich reduziert werden, weil ein grosser Teil der übrigen Risikofaktoren in direktem oder indirektem Zusammenhang damit stehe (Vorakten, act. 07 043). Das hohe Rückfallrisiko bezog sich gemäss Gutachter auf Bedrohungen, Beschimpfungen, Sachbeschädigungen, Be- täubungsmittel- und Eigentumsdelikte, die in unbehandeltem Zustand mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten seien.