Anstelle einer sofortigen bedingten Entlassung wäre eine Versetzung in eine offene Einrichtung (therapeutisches Wohnheim) in Erwägung zu ziehen. In einem solchen Setting könnte weiterhin eine fachpsychiatrische Betreuung stattfinden, jedoch mit mehr Bewegungsfreiheit und sozialer Integration. Dies fördere die schrittweise Gewöhnung an ein Leben ausserhalb - 10 -