eingestuft werde. Er sei ausreichend medikamentös eingestellt, einsichtsfähig und in seinem Verhalten gesteuert. Die im Jahr 2023 gestellte Prognose einer schweren Fremdgefährdung habe sich deutlich entschärft. Es bestehe keine akute Gefahr der Begehung einer ernsthaften Straftat, sofern er weiterhin unter Betreuung bleibe und seine Medikamente nehme. Die zentrale Zielsetzung der therapeutischen Massnahme sei bereits weitgehend erreicht. Ausreichend behandelte Schizophrenie-Patienten seien nicht gefährlicher als andere Menschen, was die Vorinstanz bei ihrer Einschätzung der Rückfallwahrscheinlichkeit übersehe.