Vor dem Entscheid über die Fortführung der Massnahme sei ein frisches Gutachten einzuholen. Zumindest müsste eine mündliche Anhörung mit psychiatrischer Fachauskunft erfolgen. Der Therapieverlaufsbericht der PDAG vom 24. Januar 2025 sei kein vollwertiges Prognosegutachten hinsichtlich einer Entlassungsperspektive. Ohne ein aktuelles Gutachten bleibe unklar, ob und inwieweit sich seine Legalprognose zwischenzeitlich verbessert habe und ob die stationäre Massnahme immer noch die einzige angemessene Lösung sei, gerade vor dem Hintergrund, dass die Anlassdelikte keine schweren Verbrechen darstellten und sich der Beschwerdeführer bereits längere Zeit im Freiheitsentzug befinde.