Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) verlange eine hinreichende Aktualität von psychiatrischen Gutachten, die Basis einer fortgesetzten Anhaltung bildeten, um den Behörden die Beurteilung des gegenwärtigen Gesundheitszustands und Gefährlichkeitsgrads der Person zu ermöglichen. Die fortdauernde Verwahrung eines psychisch Kranken dürfe nicht auf einer überholten Einschätzung beruhen, sondern müsse die aktuelle klinische Verfassung widerspiegeln. Seit Erstattung des psychiatrischen Gutachtens von Dr. med. C._____ (recte: B._____) bis zum Verfügungspunkt seien fast zwei Jahre verstrichen, in denen sich die Verhältnisse wesentlich geändert hätten.