4. Mit Instruktionsverfügung vom 13. Juni 2025 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung in der Person von MLaw Julian Burkhalter, Rechtsanwalt, Freiburg, bewilligt und eine Frist zur allfälligen Replik angesetzt. 5. Am 16. Juni 2025 (Datum Postaufgabe) reichte der Beschwerdeführer ein persönliches Schreiben ein. In der Replik vom 23. Juni 2025 hielt sein Rechtsvertreter an den Beschwerdeanträgen fest. Am 14. August 2025 erfolgte eine weitere Eingabe seines Rechtsvertreters mit Ausführungen zur Sache, unter Beilage der Kostennote.