Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen über alle Instanzen (zzgl. MwSt und Auslagen). 2. Mit Verfügung vom 20. Mai 2025 forderte der instruierende Verwaltungsrichter A._____ auf, seine Mittellosigkeit zu belegen. Dem kam sein Rechtsvertreter mit Eingabe vom 10. Juni 2025 nach. 3. Mit Beschwerdeantwort vom 10. Juni 2025 legte das AJV aufforderungsgemäss die Akten vor und beantragte die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.