2. Die Anträge 1.–5. der schriftlichen Stellungnahme von A._____ vom 27.02.2025 (Einholung eines psychiatrischen Verlaufsgutachtens; Aufhebung der stationären Massnahme; bedingte Entlassung aus dem stationären Massnahmenvollzug; Versetzung in ein betreutes Wohnheim; umgehende Gewährung der Lockerungsstufen A3 bis A8; Anmerkung der Redaktion) werden abgelehnt. -3- 3. Die bedingte Entlassung aus dem Vollzug der stationären Massnahme wird spätestens nach Ablauf eines Jahres erneut geprüft. 4. [Zustellung]