59 des Schweizerischen Strafgesetzbuches vom 21. Dezember 1937 (StGB; SR 311.0) wurde ihm gegenüber eine stationäre psychiatrische Behandlung angeordnet, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft bzw. des vorzeitigen Massnahmenvollzugs von insgesamt 302 Tagen (vom 20. April 2023 bis 15. Februar 2024).