Der Beschwerdeführer wurde unmittelbar vor seiner Beschwerdeeinreichung am 8. Mai 2025 gegen seinen Willen mit Fluanxol und Abilify Maintena behandelt. Ein allenfalls negativer Wiedererwägungsentscheid könnte wiederum innert der gesetzlichen Frist von 10 Tagen beim Verwaltungsgericht angefochten werden (vgl. Art. 439 Abs. 2 ZGB; THOMAS GEISER/MARIO ETZENSBERGER, in: THOMAS GEISER/ CHRISTIANA FOUNTOULAKIS [Hrsg.], Basler Kommentar Zivilgesetzbuch I, 6. Aufl. 2018, Art. 439 N 15). -4-