1. Die Beschwerde gegen die Verfügung des Amts für Verbraucherschutz, Veterinärdienst, vom 29. Juli 2024, wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. - 15 - 2.–5. [unverändert] 2. Die Beschwerde gegen den Entscheid des Departements Gesundheit und Soziales, Generalsekretariat, vom 20. März 2025, wird abgewiesen. 3. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 1'600.00, sind vom Beschwerdeführer zu bezahlen. 4. Es werden keine Parteikosten ersetzt.