__" ausweislich der Akten der Fall sei. Entsprechend sei eine Leinenpflicht nicht erforderlich. Abgesehen davon sei die Gefahr von Schlagverletzungen deutlich geringer als diejenige von Bissverletzungen. Weil Hunde der Rasse Malinois bekannt für ihren ausgeprägten Bewegungsdrang seien, täglich mehrere Stunden Bewegung benötigten, über lange Strecken laufen könnten und "B._____" beim Eignungstest vom 25. September 2023 als speziell "lauffreudiger Rüde" eingestuft worden sei, überwiege das Interesse am Tierwohl, das durch die ständige Leinenpflicht erheblich beeinträchtigt würde, dasjenige am Schutz vor einem allfälligen Anrempeln oder Anspringen.