Weitere potenzielle Opfer erscheinen dem Verwaltungsgericht umso wahrscheinlicher, als der Beschwerdeführer in der Replik vom 10. Juni 2025 selbst ausführen lässt, dass das letzte Bissopfer des Vorfalls vom 4. Juli 2024 eine erfahrene und grundsätzlich umsichtige Hundehalterin gewesen sei, was nicht auf einen grösseren Personenkreis zutrifft. Es besteht also in dieser Hinsicht durchaus ein erhöhtes Risiko für Bissverletzungen bei Drittpersonen im Vergleich mit Hunden, welche Drittpersonen noch nie oder höchstens in absoluten Ausnahmesituationen zur Verteidigung ihrer eigenen körperlichen Unversehrtheit eine Bisswunde zugefügt haben und über eine entsprechende Beisshemmung verfügen.