Menschen mit Beeinträchtigung kommen könnte, wenn "B._____" sich weiterhin frei im öffentlich zugänglichen Raum bewegen darf, ohne einen Maulkorb tragen zu müssen. Weitere potenzielle Opfer erscheinen dem Verwaltungsgericht umso wahrscheinlicher, als der Beschwerdeführer in der Replik vom 10. Juni 2025 selbst ausführen lässt, dass das letzte Bissopfer des Vorfalls vom 4. Juli 2024 eine erfahrene und grundsätzlich umsichtige Hundehalterin gewesen sei, was nicht auf einen grösseren Personenkreis zutrifft.