tungssituationen leicht instabil", zeige aber "ein freundliches Alternativverhalten". Diesem Hund könne man sich also unter normalen Bedingungen problemlos nähern. Nur wenn er sich bedrängt fühle, müsse man – gleich wie bei anderen Hunden – Abstand wahren. Bei beiden zur Diskussion stehenden Vorfällen vom 9. Oktober 2023 und 4. Juli 2024 sei der Hund bedrängt worden. Der Beschwerdeführer habe dies erkannt und die anwesenden Personen instruiert, sich dem Hund nicht zu nähern. Beide Male sei es zu einem Biss gekommen, weil sich die Drittperson, entgegen der klaren Instruktion des Halters, dennoch überraschend dem Hund genähert hätten.