D. 1. Diesen Entscheid liess A._____ mit Beschwerde vom 5. Mai 2025 beim Verwaltungsgericht anfechten, mit den Anträgen in der Sache: -5- 1. Der Entscheid des Departements Gesundheit und Soziales vom 20. März 2025 sei aufzuheben. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MWST zu Lasten des Staats. In prozessualer Hinsicht stellte der Beschwerdeführer zudem Antrag auf Wiedererteilung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde in Bezug auf die Anordnung der Leinenpflicht.