1. Die Beschwerde vom 7. August 2024 gegen die Verfügung des Amts für Verbraucherschutz, Veterinärdienst, vom 29. Juli 2024 wird abgewiesen. 2. Einer allfälligen Beschwerde an das Verwaltungsgericht wird die aufschiebende Wirkung entzogen. 3. Der Eventualantrag vom 14. Oktober 2024 betreffend Sistierung des Beschwerdeverfahrens wird abgewiesen. 4. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Verfahrens in Höhe von Fr. 1'200.00 zu tragen. 5. Es werden keine Parteikosten ersetzt.