2. In der Replik vom 14. Oktober 2024 modifizierte der neu anwaltlich vertretene A._____ sein Rechtsbegehren wie folgt: 1. Die Verfügung des Veterinäramts vom 29.07.2024 sei aufzuheben. 2. Eventualiter: Das Rechtsmittelverfahren sei bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens zu sistieren und während der Sistierung sei die Ziffer I. der Verfügung des Veterinäramts vom 29. Juli 2024 aufzuheben. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MwSt zu Lasten des Staats. 3. Am 20. März 2025 entschied das DGS, Generalsekretariat: