II. Für den Hund "B._____" gilt ab sofort die Maulkorbpflicht im öffentlich zugänglichen Raum. III. Die Kosten für den administrativen Aufwand des Veterinärdienstes werden A._____ mit Fr. 150.00 in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innert 30 Tagen mit beiliegendem Einzahlungsschein zu bezahlen. IV. Einer Beschwerde gegen die Massnahmen gemäss Ziffer I. und II. wird die aufschiebende Wirkung entzogen.