5. Am 4. Juli 2024 erhielt der Veterinärdienst von der Kantonspolizei Aargau eine Meldung, wonach es an diesem Tag bei den Dreharbeiten eines Werbefilms auf dem Gelände des C._____ zu einem weiteren Bissvorfall mit dem Hund "B._____" gekommen sei. Beim Anziehen eines "Gschtältlis" habe der Hund das weibliche Bissopfer (Arbeitskollegin von A._____) unvermittelt ins Gesicht gebissen. Die daraus resultierende Bissverletzung war derart gravierend, dass das Opfer notoperiert werden musste. -3-