2. Bei einer Veranstaltung ("D") vom 13. August 2023 in Q._____, an welcher A._____ als Mitglied des Sicherheitsdienstes anwesend war, setzte er den Hund "B._____", der über eine entsprechende Ausbildung verfügt, als Dienst- und Schutzhund ein. Dabei kam es zu einem Bissvorfall auf dem Parkplatz, nachdem sich die betroffene Drittperson, die von "B._____" in den Arm gebissen wurde und eine Bisswunde erlitt, dem Hundeführer trotz dessen Aufforderung, sich fernzuhalten, genähert hatte.